Zum Inhalt springen

Kostenfreier DE Versand ab 99€

Jupiter Garantieerklärung

Jupiter Garantieerklärung / Garantiebedingungen gemäß § 479 BGB

Freiwillige 5-Jahres-Herstellergarantie nach Registrierung
Stand: 27. September 2026

1. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers und Abgrenzung zur freiwilligen Herstellergarantie

Verbrauchern stehen bei Mängeln einer Ware die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer zu.

Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.

Diese gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig von der nachfolgend beschriebenen freiwilligen Herstellergarantie der Jupiter Küchenmaschinen GmbH und werden durch diese weder eingeschränkt noch ersetzt.

Für die gesetzlichen Mängelrechte ist keine Registrierung des Produktes bei Jupiter erforderlich.

Ohne eine fristgerechte Registrierung gemäß Ziffer 5 wird mit dieser Garantieerklärung keine zusätzliche freiwillige Herstellergarantie der Jupiter Küchenmaschinen GmbH begründet. Die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers bleiben hiervon vollständig unberührt.

Die freiwillige Jupiter 5-Jahres-Herstellergarantie ist eine zusätzliche Leistung, die ausschließlich unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen und nach erfolgreicher Registrierung des Produktes gewährt wird.

Der Verbraucher kann seine gesetzlichen Rechte unabhängig davon geltend machen, ob die Voraussetzungen dieser freiwilligen Herstellergarantie erfüllt sind oder ob die Herstellergarantie in Anspruch genommen wird.

2. Garantiegeber

Garantiegeber der freiwilligen Herstellergarantie ist:

Jupiter Küchenmaschinen GmbH
Vor dem Lauch 22
70567 Stuttgart
Deutschland

Telefon: +49 711 4906 56 40
E-Mail: info@my-jupiter.de

Die Abwicklung von Garantiefällen kann im Auftrag der Jupiter Küchenmaschinen GmbH durch einen von Jupiter beauftragten Servicepartner, insbesondere die LUBA GmbH, erfolgen.

Garantiegeber bleibt auch in diesem Fall die Jupiter Küchenmaschinen GmbH.

3. Berechtigte Personen

Die freiwillige Herstellergarantie richtet sich an Verbraucher.

Voraussetzung für die freiwillige 5-Jahres-Herstellergarantie ist, dass ein nach Ziffer 4 garantieberechtigtes Jupiter-Produkt erworben und die Herstellergarantie entsprechend Ziffer 5 fristgerecht aktiviert wurde.

Eine Registrierung ist ausschließlich Voraussetzung für die freiwillige Herstellergarantie. Sie ist keine Voraussetzung für die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers.

4. Garantieberechtigte Produkte

Die freiwillige 5-Jahres-Herstellergarantie gilt ausschließlich für die nachfolgend aufgeführten Jupiter-Produkte.

Maßgeblich ist die Artikelnummer des erworbenen Produktes.

Ersatzteile, Accessoires und sonstiges Zubehör, das nicht ausdrücklich in der nachfolgenden Liste aufgeführt ist, sind von der freiwilligen Herstellergarantie ausgeschlossen.

Ist ein Produkt in der nachfolgenden Liste ausdrücklich aufgeführt, ist es garantieberechtigt, unabhängig davon, welcher Produktkategorie es im Jupiter-Onlineshop zugeordnet ist.

Garantieberechtigte Artikelnummern

Artikelnummer Artikelnummer Artikelnummer
110500 130900 130901
130902 130903 130904
130906 130918 230006
250001 305001 305002
305004 305006 305008
305010 305012 305016
305019 305902 305910
476241 476300 476310
476500 476750 476860
480300 480310 480500
480750 480860 506012
506014 506017 506019
506201 506202 506203
506204 532500 560200
560400 560500 560900
862160 862241 862280
862300 862301 862302
862303 862304 862305
862306 862308 862580
862750 862760 862860
871160 874160 875160

Die für einen Kauf maßgebliche Produktliste ist die zum Zeitpunkt des Kaufes geltende Fassung dieser Garantieerklärung.

Eine spätere Änderung des Jupiter-Sortiments oder dieser Produktliste berührt eine bereits wirksam aktivierte Garantie nicht.

5. Voraussetzung und Aktivierung der 5-Jahres-Herstellergarantie

Die freiwillige Herstellergarantie wird für ein garantieberechtigtes Produkt gewährt, wenn das Produkt innerhalb von 4 Wochen nach dem auf dem Kaufbeleg ausgewiesenen Kaufdatum kostenlos bei Jupiter registriert wird.

Für die Registrierung sind grundsätzlich folgende Angaben erforderlich:

  • Vor- und Nachname des Käufers,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Kaufdatum und
  • ein geeigneter Kaufnachweis, beispielsweise Rechnung oder Kassenbeleg.

Sofern für das jeweilige Produkt eine Seriennummer vorhanden ist, kann zusätzlich die Angabe der Seriennummer erforderlich sein.

Die Registrierung kann über die Jupiter-Seite zur Garantieverlängerung erfolgen:

my-jupiter.com/pages/garantieverlangerung

Alternativ kann die Registrierung mit den erforderlichen Angaben und dem Kaufnachweis an info@my-jupiter.de übermittelt werden.

Maßgeblich für die Einhaltung der vierwöchigen Registrierungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der vollständigen Registrierung bei Jupiter.

Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigung über die Aktivierung der freiwilligen 5-Jahres-Herstellergarantie.

Die Bestätigung sollte gemeinsam mit dem Kaufbeleg aufbewahrt werden.

Erfolgt keine fristgerechte Registrierung, entsteht keine freiwillige 5-Jahres-Herstellergarantie nach diesen Bedingungen. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

6. Beginn und Dauer der freiwilligen Herstellergarantie

Bei fristgerechter und vollständiger Registrierung beträgt die freiwillige Herstellergarantie insgesamt 5 Jahre ab dem auf dem Kaufbeleg ausgewiesenen Kaufdatum.

Die Registrierung führt somit nicht zu einer zusätzlichen fünfjährigen Garantie nach Ablauf eines vorherigen Garantiezeitraums. Die freiwillige Herstellergarantie gilt insgesamt für fünf Jahre ab Kaufdatum.

Die ersten Jahre dieses Zeitraums können sich zeitlich mit den gesetzlichen Mängelrechten überschneiden. Die gesetzlichen Mängelrechte und die freiwillige Herstellergarantie bestehen dabei rechtlich unabhängig voneinander.

Eine im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie durchgeführte Reparatur führt grundsätzlich nicht zu einem Neubeginn der Garantiezeit.

Auch bei einer Ersatzlieferung bleibt grundsätzlich das Garantieende des ursprünglich erworbenen Produktes maßgeblich, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.

7. Umfang der freiwilligen Herstellergarantie

Die freiwillige Herstellergarantie umfasst Material- und Herstellungsfehler, die während des Garantiezeitraums auftreten und die bestimmungsgemäße Funktion des garantieberechtigten Produktes beeinträchtigen.

Voraussetzung ist eine bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes entsprechend der für das jeweilige Produkt geltenden Bedienungs-, Pflege- und Sicherheitshinweise.

Ein Garantiefall liegt insbesondere vor, wenn ein von der Garantie erfasster Material- oder Herstellungsfehler während der Garantiezeit zu einer Funktionsbeeinträchtigung oder einem Funktionsausfall des Produktes führt.

8. Garantieleistung

Liegt ein von diesen Garantiebedingungen erfasster Garantiefall vor, erfolgt die Garantieleistung unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen und der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Soweit eine Reparatur möglich und angemessen ist, kann das Produkt repariert werden.

Ist eine Reparatur nicht möglich oder nicht angemessen, kann ein Ersatzprodukt bereitgestellt werden. Ist das ursprünglich erworbene Modell nicht mehr verfügbar, kann ein technisch und funktional vergleichbares Produkt zur Verfügung gestellt werden.

Die im Rahmen einer berechtigten Garantieleistung erforderlichen Material-, Arbeits- und Transportkosten werden von Jupiter getragen, soweit sie nach diesen Garantiebedingungen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften von Jupiter zu tragen sind.

Ersetzte Teile oder Produkte können von Jupiter zurückverlangt werden.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers bleiben unberührt.

9. Von der freiwilligen Herstellergarantie nicht erfasste Fälle

Nicht von der freiwilligen Herstellergarantie erfasst sind insbesondere Schäden oder Beeinträchtigungen, die zurückzuführen sind auf:

  • normalen gebrauchsbedingten Verschleiß,
  • bestimmungsgemäße Abnutzung von Verschleißteilen,
  • unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung,
  • Nichtbeachtung der Bedienungs-, Pflege- oder Sicherheitshinweise,
  • unsachgemäße Reinigung oder Pflege,
  • äußere Einwirkungen, insbesondere Stoß-, Sturz-, Hitze-, Feuchtigkeits- oder sonstige mechanische Beschädigungen,
  • Veränderungen oder Reparaturen durch nicht von Jupiter autorisierte Personen, soweit die Veränderung oder Reparatur für den geltend gemachten Schaden ursächlich ist,
  • Verwendung ungeeigneter oder nicht freigegebener Teile, soweit diese für den geltend gemachten Schaden ursächlich ist,
  • gewerbliche oder professionelle Nutzung eines ausschließlich für den privaten Haushaltsgebrauch bestimmten Produktes oder
  • rein optische Gebrauchsspuren oder Veränderungen, welche die bestimmungsgemäße Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen.

Ein Verschleißteil ist jedoch nicht allein deshalb vollständig vom Garantieschutz ausgeschlossen. Liegt unabhängig vom normalen Verschleiß ein Material- oder Herstellungsfehler vor, kann ein Garantiefall bestehen.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer werden durch diese Ausschlüsse nicht berührt.

10. Geltendmachung eines Garantiefalls

Ein Garantiefall sollte vor einer Einsendung des Produktes angemeldet werden.

Für eine schnelle Bearbeitung kann die Anmeldung über den Jupiter Kundenservice erfolgen:

Jupiter Kundenservice – LUBA GmbH
luba.de/jupiter-service/

Ein Garantieanspruch kann daneben unmittelbar gegenüber der Jupiter Küchenmaschinen GmbH geltend gemacht werden:

Jupiter Küchenmaschinen GmbH
Vor dem Lauch 22
70567 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: info@my-jupiter.de

Für die Bearbeitung sollten insbesondere folgende Unterlagen und Angaben bereitgehalten werden:

  • Kaufbeleg,
  • Produktbezeichnung,
  • Artikelnummer,
  • gegebenenfalls Seriennummer,
  • eine möglichst genaue Beschreibung des aufgetretenen Fehlers und
  • die Bestätigung der aktivierten 5-Jahres-Herstellergarantie beziehungsweise ein anderer geeigneter Nachweis über die fristgerechte Registrierung.

Jupiter beziehungsweise der beauftragte Servicepartner kann zur Prüfung des Garantiefalls weitere Informationen, Fotos oder die Einsendung des Produktes anfordern.

Das Produkt soll nicht ohne vorherige Abstimmung eingesendet werden.

Wird eine Einsendung erforderlich, erhält der Kunde Informationen zum weiteren Ablauf.

11. Räumlicher Geltungsbereich

Die freiwillige 5-Jahres-Herstellergarantie gilt ausschließlich für garantieberechtigte Produkte, die von Verbrauchern in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden und für die die Garantie innerhalb Deutschlands in Anspruch genommen wird.

Die freiwillige Herstellergarantie gilt nicht für Produkte, die außerhalb Deutschlands erworben wurden oder für die eine Garantieleistung außerhalb Deutschlands verlangt wird.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer bleiben hiervon unberührt.

12. Verhältnis zu den gesetzlichen Mängelrechten

Die freiwillige Herstellergarantie besteht zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten des Verbrauchers.

Insbesondere werden die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer auf Nacherfüllung und gegebenenfalls weitere gesetzliche Rechte durch diese freiwillige Herstellergarantie nicht eingeschränkt.

Die Geltendmachung der gesetzlichen Mängelrechte ist unentgeltlich.

Für die gesetzlichen Mängelrechte ist insbesondere keine Registrierung des Produktes, keine Aktivierung der freiwilligen Herstellergarantie und keine Einhaltung der vierwöchigen Registrierungsfrist erforderlich.

Die in diesen Garantiebedingungen genannten Voraussetzungen, Fristen und Ausschlüsse beziehen sich ausschließlich auf die freiwillige Jupiter Herstellergarantie und beschränken nicht die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Registrierung oder Bearbeitung eines Garantiefalls übermittelt werden, werden zur Durchführung und Verwaltung der freiwilligen Herstellergarantie verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Jupiter Küchenmaschinen GmbH.

14. Geltende Fassung

Diese Fassung der Garantiebedingungen gilt für Käufe ab dem 27. September 2026.

Für zuvor erworbene Produkte bleiben die zum jeweiligen Kaufzeitpunkt wirksam zugesagten Garantiebedingungen und Garantieansprüche maßgeblich.

Die für einen Kauf maßgebliche Garantieerklärung wird durch spätere Änderungen dieser Garantiebedingungen nicht rückwirkend zum Nachteil des Verbrauchers geändert.